Änderung Ivena ab 01.02.2024
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Der Rettungsdienst ist auf der Insel Rügen und in Stralsund entsprechend dem Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einer gesetzlichen Hilfsfrist von 10 Minuten festgeschrieben. Eine Rettungswache befindet sich auf der Insel Hiddensee, welche zum Rettungsdienstbereich Rügen zählt, jedoch von der Johanniter-Unfallhilfe e. V. betrieben wird. Eine im Jahr 2020 neu gebaute Rettungswache befindet sich in Stralsund am Paschenberg und gehört auch zum DRK Kreisverband-Rügen-Stralsund e.V. Weitere 6 Rettungswachen sind auf Rügen nach dem Prinzip der gesetzlichen Hilfsfrist verteilt. In allen Rettungswachen wird vorrangig Notfallrettung aber auch qualifizierter Krankentransport durchgeführt. Dabei steht heute nicht mehr der schnelle Transport des Notfallpatienten im Vordergrund, sondern sind eher die Wiederherstellung der Vitalfunktionen am Notfallort und deren Erhalt während des Transportes durch qualifiziertes Personal in den Fokus gerückt. Dies ist ein entscheidendes Kriterium für unser Flächenland. In allen Rettungswachen wird vorrangig Notfallrettung aber auch qualifizierter Krankentransport durchgeführt.
31.01.2024 09:45
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26.01.2024 11:21
Liebe Kolleg*innen,
16.01.2024 13:29
18.12.2023 17:31
16.11.2023 18:43
10.11.2023 09:53
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
06.11.2023 09:27
Liebe Kollegen/-innen,
02.11.2023 13:58
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
20.10.2023 12:14
Liebe Kollegen/-innen,gerne möchten wir aus aktuellem Anlass auf die bestehende Dienstanweisung „Verhalten bei Fahrzeugschäden“ verweisen.Bitte beachtet vor allem den Punkt 3:
16.10.2023 21:08
28.09.2023 13:23
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
27.09.2023 10:57
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
19.09.2023 14:07
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
12.09.2023 10:26
Ihr möchtet ein Job Rad ?
11.09.2023 19:09
23.08.2023 15:37
Liebe Kollegen ab sofort könnt Ihr euer neues Dienstplanportal zum abhaken eurer Dienste benutzen anbei einmal die Anleitung für euch.
07.08.2023 10:41
06.08.2023 09:56
Die internationale Rotkreuzbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.
Die Rotkreuzbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Die Rotkreuzbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.
Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuzbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
Die Rotkreuzbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuzgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
Die Rotkreuzbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.
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